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Brandschutzkurse im Landkreis Goslar, dem Harz und Vorharzgebiet
Brandschutz ist eine wichtige Angelegenheit und kann bei einem unvorhergesehenen Ausbruch von Feuer Leben retten. Neben der Installation von Feuerlöscheinrichtungen ist es auch wichtig, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens für den Ernstfall vorbereitet sind. Dafür müssen sie in der Lage sein, mit Feuerlöscheinrichtungen umzugehen und in der Lage sein, Evakuierungspläne umzusetzen. Die Ernennung von Brandschutzhelfern ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Ab Frühjahr 2024 bieten wir Brandschutzkurse im Landkreis Goslar, dem Harz und Vorharzgebiet durch unseren Kooperationspartner an.
Die Ernennung von Brandschutzhelfern ist in Deutschland für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ein Unternehmen muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Schulung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die spezifische Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer hängt von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Unternehmens ab.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern hat das Ziel, den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu vermitteln, um Entstehungsbrände zu bekämpfen und die Sicherheit der Beschäftigten beim Verlassen des Gebäudes zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter in der Lage sind, Feuerlöscher richtig zu bedienen, die Räumlichkeiten zu evakuieren und Erste Hilfe zu leisten.
In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten, bei normaler Brandgefährdung ausreichend. Bei Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung oder hoher Wertekonzentration sollten jedoch mehr Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Es ist wichtig, dass die Anzahl der Brandschutzhelfer regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass das Unternehmen jederzeit gut vorbereitet und geschützt ist.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Schulung von Brandschutzhelfern nicht einmalig ist. Es ist entscheidend, dass regelmäßige Schulungen und praktische Übungen stattfinden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Ernstfall schnell und effektiv handeln können. Schulungen sollten auch für neue Mitarbeiter angeboten werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und effektiv in Notfallsituationen handeln können.
Ein Unternehmen sollte immer gut auf den Ernstfall vorbereitet sein. Die Ernennung von Brandschutzhelfern ist eine gesetzliche Pflicht und gleichzeitig eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Mitarbeitern und Vermögenswerten. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sind und dass Schulungen regelmäßig stattfinden. Indem Mitarbeiter in der Lage sind, schnell und effektiv auf Feuer und andere Notfallsituationen zu reagieren, können viele Leben gerettet und Vermögenswerte geschützt werden. Nehmen Sie die Ausbildung von Brandschutzhelfern ernst, um ein sicheres und geschütztes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Inhalte der Brandschutzhelfer Schulung:
Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf
spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
– Alarmierungswege und -mittel
– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Brandklassen A, B, C, D und F
– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
– geeignete Feuerlöscheinrichtungen
– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen
Feuerlöscheinrichtungen
– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und
Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
– thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
– mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
– besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder
hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
– Alarmierung
– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
– Löschen von brennenden Personen
Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
Feuerlöscheinrichtungen - Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte
und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
erfahren - betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Regelmäßige Unterweisung
Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz wird oft nicht ausreichend besprochen. Jedoch ist es eine notwendige Maßnahme, um Unfälle zu vermeiden. Ein wichtiger Teil der Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter.
Die regelmäßige Unterweisung ist eine notwendige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen in ihrem Arbeitsbereich informiert sind. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, diese Informationen an die Mitarbeiter weiterzugeben. Eine regelmäßige Unterweisung stellt sicher, dass die Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand sind, wenn es um ihre Sicherheit geht.
Die Informationen, die bei der regelmäßigen Unterweisung vermittelt werden, umfassen die Erklärung der Brandgefahren und die Brandschutzeinrichtungen im Arbeitsbereich. Wenn Mitarbeiter regelmäßig an diesen Schulungen teilnehmen, werden sie auch ein besseres Verständnis dafür entwickeln, wie sie im Falle eines Brandes handeln sollten. Die Mitarbeiter sollten in den Schulungen auch die Fluchtwege und Sammelstellen im Falle eines ernsten Notfalls identifizieren können.
Es ist auch wichtig, dass die Neueinstellungen eine spezielle Unterweisung erhalten. Diese spezielle Unterweisung sollte Informationen zu den wichtigsten brandschutzrelevanten Aspekten des Betriebs enthalten. Dadurch erfahren sie, wie sie im Falle eines Notfalls richtig reagieren sollten. Andernfalls riskieren sie ihr Leben und das Leben von anderen Mitarbeitern.
Die regelmäßige Unterweisung ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Die Schulungen müssen Informationen zur Brandgefahr, Fluchtwegen, Sammelstellen und anderen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb beinhalten. Ein weiterer großer Vorteil der regelmäßigen Unterweisung ist die Möglichkeit der innerbetrieblichen Kommunikation, die Kontinuität gewährleistet und bei der Dokumentation helfen kann. Eine Dokumentation der Unterweisungen ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen am Arbeitsplatz.