Wussten Sie, dass Erste Hilfe im beruflichen Kontext ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes ist? In allen Betrieben gibt es eine Verpflichtung zur Befolgung der Sicherheitsvorschriften und zur Vorbeugung von Unfällen. Eines dieser Vorschriften verlangt, dass Ersthelfer ausgebildet werden, um Unfälle oder Notfälle zu bewältigen.
Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der jeweiligen Größe des Betriebes, dem Umgang mit gefährlichen Materialien und anderen Faktoren.
Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, seine Mitarbeiter in der Ersten Hilfe zu schulen:
Der Arbeitnehmer besucht eine Erste Hilfe Ausbildung in einem unserer Ausbildungsorte. Der Teilnehmer bringt zum Lehrgangstermin ein BG-Abrechnungsformular mit und ‚bezahlt‘ damit den Lehrgang.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Abrechnungsformular
oder
Der Erste Hilfe Ausbilder von effimedic kommt in den Betrieb oder Verein und hält dort eine Erste Hilfe Ausbildung oder Erste Hilfe Fortbildung ab.
Wir kommen gerne für eine Erste Hilfe Schulung in Ihren Betrieb.
Die Teilnehmerzahl sollte 10 Personen nicht unterschreiten. Andernfalls sind individuelle Absprachen nötig.
Inhalte des Erste Hilfe Kurses:
- Eigenschutz, Absichern einer Unfallstelle, Hygienesaspekte
- Absetzen des Notrufes
- Rettung aus dem Gefahrenbereich
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt
- Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
- Feststellen des Bewusstseins
- Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
- Feststellen der Atemfunktion
- Seitenlage durchführen können
- bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen, Einhelfer-/Zweihelfermethode
- hirnbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Schlaganfall und Krampfanfall durchführen können
- Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Atemwegsverlegungen und Asthma bronchiale durchführen können
- Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung
- Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen
- kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Herzinfarkt durchführen können
- die Wiederbelebung inkl. Beatmung durchführen können (Einhelfermethode, ggf. Zweihelfermethode)
- einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
- Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (ggf. Zweihelfermethode)
- den Inhalt eines KFZ-/ bzw. betrieblichen Verbandkastens kennen
- die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können
- bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können (z.B. Druckverband am Arm)
- Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf
- Wundversorgung bei Besonderheiten (Fremdkörper in Wunden, Nasenbluten, Zahnverletzungen, Verbrennungen) und die ggf. notwendigen ergänzenden Maßnahmen ergreifen können
- Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung, Schocklage
- Versorgung von Amputationsverletzungen
- Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, Kühlen) durchführen
- Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse
- Sportverletzungen erkennen und versorgen
- Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
- Unterkühlungen/Erfrierungen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Betriebliche Verfahren der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistung
- ggf. individuelle Themenwünsche des Arbeitgebers
Was bedeutet es konkret, ein Ersthelfer im Betrieb zu sein? Als Ersthelfer in einem Betrieb hat man die Aufgabe, bei Unfällen oder medizinischen Notfällen sofort und effektiv zu helfen. Hierzu muss man über umfangreiche Grundkenntnisse der Notfallmedizin verfügen.
Nur wenn möglichst viele Mitarbeiter ausreichend über die Grundlagen der Notfallversorgung informiert sind und entsprechend handeln können, kann der Arbeitsschutz bestmöglich gewährleistet werden.